Freistaat Bayern fördert künstlerisches Schaffen

08.04.2021
© Stimmkreisbüro Judith Gerlach
© Stimmkreisbüro Judith Gerlach

Gerade in der Anfangsphase ihres künstlerischen Schaffens benötigen Künstler.innen finanzielle Unterstützung. Mit einem Stipendienprogramm will der Freistaat Bayern ein Zeichen setzen und Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens darin unterstützen, ihre berufliche Existenz aufzubauen. 

Das Programm richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die in den letzten fünf Jahren eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder sich im letzten Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder vergleichbaren Einrichtung befinden, sowie Quer- und Wiedereinsteiger.innen.

Das Stipendium in Höhe von 5.000 € wird als Pauschale zur Umsetzung bereits begonnener, nicht zu Ende gebrachter(pandemiebedingt) und neuer Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres Schaffens gewährt.

Die Voraussetzungen finden Sie unter: https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm/seite/stipendienprogramm-voraussetzungen

Darüber hinaus wird das Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe bis 30. Juni 2021 verlängert. Soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können für bis zu sechs Monate im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 einen Antrag für eine Finanzhilfe in Höhe von bis zu 1.180 Euro monatlich als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen stellen.

Bis zum 30. Juni 2021 können die Anträge für das Soloselbstständigenprogramm für die Monate Januar bis Juni 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm